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Der Vierte Kongress des Deutschen Schachbundes
Excerpt from Der Vierte Kongress des Deutschen Schachbundes: Hamburg, 1885Die Mitgliedschaft begründet das Recht zur unentgeltlichen Teil nahme eu den Kongressen und sonstigen Veranstaltungen des Bundes.Jedes ordentliche Mitglied hat an die Bundeskasse einen Jahres beitrag zu entrichten, welcher für Schachvereine nach der Kopfzahl ihrer zur Zeit der Fälligkeit vorhandenen Mitglieder auf fünfzig Pfennige pro Kopf, für Einzelmitglieder auf 3 Mark ...

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